Fach­schule für Heil­erziehungs­pflege (Heil­erziehungs­pfleger*in)(PiA)

Organisation und Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Sozialwesen – Fachrichtung Heilerziehungspflege bildet Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger*innen aus. Mit dem Berufsabschluss kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.

Die Ausbildung Heilerziehungspfleger*in befähigt zur selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeit als pädagogisch-pflegerische Fachkraft für die personenzentrierte Beratung, Begleitung, Bildung und Unterstützung von Menschen aller Altersgruppen, die durch langfristige körperliche, seelische, kognitive oder durch die Sinne betreffende Beeinträchtigungen in rechtlichen Sinne als behindert oder als von Behinderung bedroht gelten.

Ziel der sozialpädagogischen und pflegerisch ausgerichteten beruflichen Kompetenz ist eine ganzheitliche und auf die individuellen Bedürfnisse des beeinträchtigten Menschen abgestimmte Umsetzung der vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Beginn der Ausbildung und Anmeldung:

Die Ausbildung z. Heilerziehungspfleger*in findet an der Liebfrauenschule seit dem Schuljahr 2020/21 in der praxisintegrierten Form (PiA) statt. Sie beinhaltet wie die Vollzeitform ca. 2.400 Stunden fachtheoretischen Unterricht und mindestens 1.200 Stunden Fachpraxis.

Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre mit integriertem Berufspraktikum. Der Unterricht findet durchgehend an zwei Tagen in der Woche statt und wird ergänzt durch fünf Blockwochen während der ganzen Ausbildungszeit. Die übrige Zeit arbeiten die Studierenden in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, mit der sie einen Praktikantenvertrag über drei Jahre im Umfang von mindestens 19,5 Wochenstunden abschließen

Vorgespräche und Beratungen, auch mit Bewerbungsunterlagen, können jederzeit nach telefonischer Vereinbarung oder zu den Sprechzeiten stattfinden. Bewerbungen für die Ausbildung z. Heilerziehungspfleger*in nehmen wir ab September entgegen.

Eingangsvoraussetzungen:

  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in)

oder

  • Abschluss der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales (Klasse 11 und 12) (Fachhochschulreife mit beruflichen Kenntnissen)

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) / Fachhochschulreife oder nicht einschlägige Berufsausbildung und einschlägige berufliche Tätigkeiten bzw. Praktikum von mindestens sechs Wochen oder ein gleichwertiges Teilzeitpraktikum, FSJ, BFD, etc.

oder

  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – und Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mind. fünf Jahren

Die Bischöfliche Liebfrauenschule ist nicht an Schülereinzugsbereiche gebunden.

Selbstverständlich sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle unsere Bildungsgänge:

  • Schülerfahrtkostenerstattung
  • Lernmittelfreiheit
  • Schulgeldfreiheit

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich.

Unterrichtsfächer:

Der fachrichtungsübergreifende Lernbereich ist in den Inhalten und Methoden ebenso wie der fachrichtungsbezogene Lernbereich auf die umfassenden beruflichen Handlungskompetenzen der zukünftigen Heilerziehungspfleger*innen ausgerichtet.

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Englisch
  • Politik / Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Lernfelder
    • Beziehungs- und Interaktionsprozesse in heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern professionell gestalten
    • Gesundheitssorge als elementaren Bestandteil von Teilhabe erfassen und gestalten
    • Evidenzbasierte Instrumente und Verfahren im Kontext der Leistungen zur individuellen Teilhabe kennen und begründet anwenden
    • Bildungs- und Assistenzprozesse zur individu- ellen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und steuern
    • Personenzentrierte Leistungen zur Teilhabe im Sozialraum erschließen und interdisziplinär koordinieren
    • Team- und Organisationsprozesse verantwortlich gestalten
  • Wahlfach I: Bildungsfelder im Kontext individueller Teilhabe
  • Wahlfach II: Arbeitsfelder im Kontext individueller Teilhabe
  • Projektarbeit
  • Praxis in Arbeitsfeldern der Heilerziehungspflege

Arbeitsfelder / Weiterbildungsmöglichkeiten

Weiterbildungsmöglichkeiten nach abgeschlossener Ausbildung z. B. zu Heilpädagog*innen, Motopäd*innen, Logopäd*innen, Ausbildung zu / zur Fachlehrer*in (Förderschulen), aufbauende Studiengänge an Fachhochschulen und Hochschulen.

Selbsterfahrungstraining im Simulationsanzug

Haben Sie Fragen zu diesem Abschluss? Wir beraten Sie gerne.