Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher*in): Vollzeitform

Organisation und Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik bildet Staatlich anerkannte Erzieher*innen aus. Mit dem Berufsabschluss kann gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden.

Erzieher*innen sind sozialpädagogische Fachkräfte, die z.B. in Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Kinder- und Jugendwohnheimen, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder in schulischen Ganztagsangeboten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen.

Die Bischöfliche Liebfrauenschule bietet wahlweise die Vollzeitform oder die praxisintegrierte Ausbildungsform an. Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in der Vollzeitform in zwei Abschnitte:

Erster Ausbildungsabschnitt

Eine zweijährige Fachschulausbildung mit Praxisphasen von insgesamt 16 Wochen in unterschiedlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die in den Praktika gemachten Erfahrungen werden im Unterricht intensiv aufgearbeitet und für das praxisbezogene berufliche Lernen genutzt.

In der Vollzeitform erfolgen nicht erst am Ende des dritten Jahres, sondern bereits am Ende des zweiten Jahres die fachtheoretischen Examensprüfungen, die ergänzt werden können durch eine zusätzliche schriftliche und ggf. mündliche Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife.

Zweiter Ausbildungsabschnitt

Im dritten Jahr schließt sich in der Vollzeitform ein einjähriges Berufspraktikum an, das ebenfalls intensiv schulisch begleitet wird. Hier erweitern und vertiefen die Studierenden ihre berufliche Handlungskompetenz. Das Berufspraktikum schließt mit der fachpraktischen Prüfung (Kolloquium) ab.

Praxis

In der Vollzeitform der Erzieher*innenausbildung sind die Studierenden frei in der Wahl ihrer Praktikumsstellen. Sie lernen in ihrer Ausbildung unterschiedlichste Arbeitsfelder, Einrichtungskonzepte und Arbeitgeber bzw. Träger sozialpädagogischer Einrichtungen kennen und erweitern so ihren fachlichen Horizont.

Die Erzieher*innenausbildung an der Bischöflichen Liebfrauenschule ist eine Breitbandausbildung, die den Studierenden für ihre berufliche Zukunft unterschiedliche Perspektiven und Arbeitsmöglichkeiten eröffnet.  Zugleich besteht bereits während der Ausbildung die Möglichkeit, durch die Wahl bestimmter Fächer (Wahlfächer) und Praktikumseinrichtungen individuelle Interessens- und Ausbildungsschwerpunkte zu setzen und zu vertiefen, etwa im Kindergarten- oder Heimbereich.

Ziel der Ausbildung z. Erzieher*in ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in allen sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen und eigenverantwortlich tätig zu sein.

An der Bischöflichen Liebfrauenschule in Mönchengladbach besteht die Möglichkeit, die Berufsausbildung z. Staatlich geprüften und anerkannten Erzieher*in mit einem ausbildungsintegrierenden Bachelor-Studiengang Kindheitspädagogik zu verbinden. Berufsausbildung und B.A.-Studium dauern in der kombinierten Form insgesamt acht Semester (vier Jahre) und schließen mit dem doppelten Abschluss Staatlich anerkannte*r Erzieher*in und B.A. Kindheitspädagogik ab.

Beginn der Ausbildung und Anmeldung:

Die Ausbildung z. Erzieher*in beginnt jeweils zum Anfang des neuen Schuljahres nach den Sommerferien und dauert drei Jahre.

Vorgespräche und Beratungen, auch mit Bewerbungsunterlagen, können jederzeit nach telefonischer Vereinbarung oder zu den Sprechzeiten stattfinden. Bewerbungen  für die Ausbildung z. Erzieher*in nehmen wir ab September entgegen.

Eingangsvoraussetzungen:

  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in)

oder

  • Abschluss der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales (Klasse 11 und 12) (Fachhochschulreife mit beruflichen Kenntnissen)

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) / Fachhochschulreife oder nicht einschlägige Berufsausbildung und einschlägige berufliche Tätigkeiten bzw. Praktikum von mindestens sechs Wochen oder ein gleichwertiges Teilzeitpraktikum, FSJ, BFD, etc.

oder

  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – und Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mind. fünf Jahren

Die Bischöfliche Liebfrauenschule ist nicht an Schülereinzugsbereiche gebunden.

Selbstverständlich sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle unsere Bildungsgänge:

  • Schülerfahrtkostenerstattung
  • Lernmittelfreiheit
  • Schulgeldfreiheit

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich.

Unterrichtsfächer:

Der fachrichtungsübergreifende Lernbereich ist in den Inhalten und Methoden ebenso wie der fachrichtungsbezogene Lernbereich auf die umfassenden beruflichen Handlungskompetenzen der zukünftigen Erzieher*innen ausgerichtet. Der Unterricht im fachrichtungsbezogenen Lernbereich orientiert sich an den beruflichen Handlungsfeldern von Erzieher*innen in den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit, aus denen sechs Lernfelder abgeleitet sind, die durch weitere fachrichtungsbezogene Unterrichtsfächer ergänzt werden.

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Englisch
  • Politik / Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Lernfelder
    • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
    • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppe pädagogisch Arbeiten
    • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
    • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
    • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
    • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Religionslehre / Religionspädagogik
  • Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
  • Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes / einer Zielgruppe
  • Projektarbeit
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Für die Studierenden der Fachschule für Sozialpädagogik besteht die Möglichkeit zusätzlich das Zertifikat Bewegungsförderung in Verein und in Kita zu erwerben. Es qualifiziert in besonderer Weise für die Bewegungsförderung in einem „Anerkannten Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW“.

Arbeitsfelder / Weiterbildungsmöglichkeiten

Die Ausbildung z. Erzieher*in befähigt zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeit als Fachkraft in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und zu sozialpädagogischen Tätigkeiten in der Schule.

Weiterbildungsmöglichkeiten nach abgeschlossener Ausbildung z.B. zu Heilpädagog*innen, Motopäd*innen, Logopäd*innen, aufbauende Studiengänge an Fachhochschulen und Hochschulen.

Haben Sie Fragen zu diesem Abschluss? Wir beraten Sie gerne.